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Allgemeine Tarife - Preisblatt 2

Nach der Gasgrundversorgungsverordnung vom 26.10.2006 (GasGVV) hat der Gemeinderat am 29.01.2007 folgende Tarifregeln beschlossen:

1. Die Stadtwerke Neuenstadt liefern Gas (Erdgas) in den von der Gaswirtschaft angebotenen Qualität mit den nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten sowie mit einem Ruhedruck von ca. 22 mbar.

2. Die Stadtwerke rechnen den Gasverbrauch mit dem Kunden thermisch ab. Die abgenommene Gasmenge (Volumen) wird in m³ gemessen und in Kilowatt-Stunden (kWh/m³) umgerechnet. Die Zahl der kWh/m³ ergibt sich aus: Zählerstand x Zustandszahl x Brennwert des Gases im Normalzustand.

3. Die Zustandszahl und der Brennwert des Gases werden aus abrechnungstechnischen Gründen zu einem Faktor (Zustandszahl x Brennwert = Faktor) zusammengefasst.

4. Für die Lieferung von Gas erheben die Stadtwerke Neuenstadt Arbeitspreise und Grundpreise in Form eines Allgemeinen Tarifes oder von Sondertarifen.

5. Die Allgemeinene Preise (Tarifpreise) für die Grundversorgung und die Ersatzversorgung werden jeweils öffentlich bekanntgemacht.

5a) In der Jahresendabrechnung wird jeweils der Tarif verwendet, der für den Kunden - auf den ganzen Abrechnungs- zeitraum bezogen- im Regelfall am günstigsten ist (Bestabrechnung).

5b) Sind mehrere Zähler vorhanden, so wird der Grundpreis für jeden Zähler in Rechnung gestellt.

5c) Die Nettopreise beinhalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh.

6. Das Entgelt für Gaslieferungen an Letztverbraucher enthält die Konzessionsabgaben, die an die Stadt Neuenstadt abgeführt werden müssen. Die Höchstpreise der Konzessionsabgaben betragen:

  • bei Tariflieferungen im Grund- und Ersatzversorgungsbereich 0,22 Cent/kWh

7. Die vorstehend aufgeführten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen wird.

8. Bei Änderungen von Grundpreisen, Arbeitspreisen oder öffentlich- rechtlichen Abgaben während eines Abgrenzungszeitraumes können die Grundpreise und die Gasverbrauchsmengen zeitanteilig abgerechnet werden.

GasGVV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen

Die Gasgrundversorgungsverordnung der Stadtwerke Neuenstadt steht Ihnen hier zum Herunterladen bereit.

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